SKP Rechtsberatung
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Gernot Evers

Gernot Evers ist als Rechtsanwalt seit 1997 und Fachanwalt (2016) für Erbrecht auf dem Gebiet des Erb- und Vorsorgerechts sowie der vorweggenommenen Erbfolge tätig.

Neben der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung in Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten berät er Mandanten bei der rechtlichen und steuerlichen Planung der Vermögensnachfolge in Gestalt von letztwilligen Verfügungen, Übergabeverträgen, Gesellschaftsverträgen etc. sowie der persönlichen Vorsorge in Form von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen einschließlich Stiftungsfragen.